NISG 2026 · gilt ab 1. Oktober 2026
Keine Behörde stellt die Betroffenheit von sich aus fest: Jede Einrichtung ermittelt sie selbst und registriert sich bis 31. Dezember 2026 selbst. Der Betroffenheitscheck führt Sie durch diese Prüfung, mit der Fundstelle im Gesetz zu jeder Frage, und hält das Ergebnis in einem datierten Dokument fest. Er läuft vollständig in Ihrem Browser: Ihre Angaben werden nicht übertragen, eine E-Mail-Adresse ist nicht nötig.